Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caddie Recruiting GmbH
Stand: 18.06.2025
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Caddie Recruiting GmbH, Erika-Naumann-Straße 4, 71063 Sindelfingen (nachfolgend “Caddie Recruiting”) und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Caddie Recruiting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
- Verträge kommen durch individuelle Angebote und deren schriftliche Annahme durch den Kunden zustande.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem individuellen Angebot, diesen AGB sowie etwaigen Leistungsbeschreibungen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
- Caddie Recruiting erbringt Dienstleistungen im Bereich Personalberatung und -vermittlung.
- Die Leistungen können ganz oder teilweise durch geeignete Dritte erbracht werden.
- Es besteht kein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung. Die Auswahlentscheidung liegt stets beim Kunden.
§ 4 Preise, Projektpauschale und Provisionen
- Alle Preisangaben in Angeboten verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die in den Angeboten vereinbarten Preise sind verbindlich. Caddie Recruiting behält sich jedoch marktüblich angemessene Preisänderungen für zukünftige Verträge oder Vertragsverlängerungen ohne gesonderte Zustimmung vor.
- Für jede vom Kunden geplante Einstellung ist vor Beginn der Suche eine Projektpauschale in Höhe von 1.000 EUR pro Stelle zu leisten. Diese wird auf die bei erfolgreicher Vermittlung anfallende Provision angerechnet. Bei Nichtbesetzung erfolgt keine Rückerstattung der Projektpauschale. Dies gilt auch für mehrere Positionen gleicher Art: Werden z. B. drei Personen für dieselbe Stelle gesucht, ist die Projektpauschale dreimal zu entrichten.
- Erfolgt eine Einstellung über Dritte (z. B. eigene Initiativbewerber, andere Dienstleister etc.), nachdem Caddie Recruiting mit der Suche beauftragt wurde und Bewerbungen generiert hat, fällt dennoch eine Provision i.H.v. 5 % des Bruttojahresgehalts der eingestellten Person an.
- Die Provisionen sowie die Projektpauschalen werden jeweils im konkreten Angebot bzw. Auftrag dokumentiert und vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug behält sich Caddie Recruiting vor, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung zu erheben.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen geltend gemacht werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
- Unterlässt der Kunde seine Mitwirkung trotz Aufforderung, kann Caddie Recruiting eine angemessene Entschädigung verlangen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, die Vorstellungsgespräche zeitnah, idealerweise innerhalb weniger Tage, durchzuführen. Die Einstellung des geeigneten Kandidaten / der geeigneten Kandidatin hat höchste Priorität und muss ebenfalls zeitnah vollzogen werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass interne Prozesse die Einstellung nicht verzögern oder verhindern, sodass der gesamte Einstellungsprozess effizient und zügig abläuft. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten sind. Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der Auftragnehmer in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bei der Vertragserfüllung beteiligte Mitarbeiter sowie Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. nicht im vorgesehenen Umfang, gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim Auftragnehmer jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller nicht öffentlich bekannten Informationen.
- Caddie Recruiting verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
- Sollten im Rahmen des Projekts personenbezogene Daten verarbeitet werden, so ist der Auftraggeber als Verantwortlicher bzw. Datenverarbeiter gemäß DSGVO zur Einholung und Dokumentation der Einwilligung der betroffenen Personen verpflichtet. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, den Auftraggeber in Datenschutzfragen technischer Natur zu beraten, übernimmt jedoch keine Haftung in datenschutzrechtlichen Fragen. Falls der Auftrag eine Websiteerstellung beinhaltet, wird diese mit der Software Perspective erstellt.
§ 8 Nutzungsrechte und Referenzen
- Caddie Recruiting erhält das Recht, den Kunden als Referenz zu nennen, inklusive Logo, Firmenname und Beschreibung des Projekts. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
- Bei Unterzeichnung gewähren Sie uns die Erlaubnis, Sie als zukünftigen Referenzkunden zu nennen und auf unsere Zusammenarbeit hinzuweisen. Wir sind überzeugt, dass Ihre positive Erfahrung mit unserem Unternehmen anderen potenziellen Kunden helfen wird, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
§ 9 Kandidatenpool
- Die Caddie Recruiting GmbH behält sich das Recht vor, Kandidaten, die nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, die Qualifikationen nicht erfüllen oder vom Auftraggeber abgelehnt wurden, in ihren Talentpool aufzunehmen und für alternative Stellen oder Unternehmen in Betracht zu ziehen. Dies erfolgt unter Wahrung der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der Interessen der Kandidaten.
§ 10 Mitteilungspflicht Neueinstellung
- Der Kunde verpflichtet sich, Caddie Recruiting unverzüglich zu informieren, sobald ein Mitarbeiter über den Caddie Bewerbungsprozess/Funnel eingestellt wurde (bei Unterschrift des Arbeitsvertrags). Diese Mitteilung sollte schriftlich erfolgen und die relevanten Informationen über den Mitarbeiter enthalten, einschließlich des Datums der Einstellung und der Position, für die er angestellt wurde.
- Sollte der neue Mitarbeiter nicht ein Kontakt von unserem Lead-Portal sein, ist es zwingend erforderlich, den Bewerber/neuen Mitarbeiter bei Erstkontakt zu fragen, über welchen Weg er auf die ausgeschriebene Stelle aufmerksam geworden ist.
- Falls der Bewerber durch eine von Caddie geschaltete Anzeige auf die ausgeschriebene Stelle aufmerksam wurde, jedoch den direkten Weg für die Bewerbung bei Ihrem Unternehmen gewählt hat (z.B. direkte E-Mail, persönlicher Kontakt etc.), so gilt der Provisionsanspruch von Caddie als erfüllt. In einem solchen Fall ist die vereinbarte Provision vollumfänglich zu entrichten.
- Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € pro Einstellung zu zahlen, spätestens tritt die Nichteinhaltung in Kraft wenn 4 Wochen nach Vertragsunterschrift keine Meldung an Caddie erfolgt ist. Diese Vertragsstrafe dient als Ausgleich für den entstandenen Schaden und die damit verbundenen Kosten, die Caddie Recruiting durch die Nichtmeldung entstehen.
- Wir behalten uns außerdem das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um unsere Interessen und Ansprüche geltend zu machen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ermöglicht es uns, unseren Recruiting- und Einstellungsprozess effizienter zu gestalten und sicherzustellen, dass wir die besten Talente für unsere Kunden gewinnen können.
- Bitte beachten Sie, dass die Vertragsstrafe unabhängig von anderen Ansprüchen oder Schadensersatzforderungen besteht, die Caddie Recruiting geltend machen könnte.
§ 11 Haftung
- Caddie Recruiting haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist in der Höhe auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
- Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Caddie Recruiting GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Caddie Recruiting GmbH Erika-Naumann-Straße 4 71063 Sindelfingen